BundesrechtBundesgesetzeLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz1. Hauptstück Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel3. Abschnitt Hygiene im Lebensmittelbereich§ 10

§ 10Eintragung und Zulassung von Betrieben

In Kraft seit 01. Januar 2024
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