LLVG
Gliederung
2. Abschnitt Pädagogischer Dienst
§ 21 Dienstzulage für Schulleitung.
(1) Landesvertragslehrpersonen, die zur Schulleiterin oder zum Schulleiter bestellt oder mit der Schulleitungsfunktion provisorisch betraut sind, gebührt eine Dienstzulage. Die Schulen (Leitungsfunktionen) sind durch Verordnung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers den Kategorien A bis D zuzuweisen; dabei ist auf die Zahl der der Schule (den Schulen) zugewiesenen Lehrkräfte in Vollbeschäftigungsäquivalenten und die KompleXität der Struktur der Schule (der Schulen) Bedacht zu nehmen.
(2) Die Dienstzulage beträgt
| Funktionsdauer | bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur | |||
| Kategorie | ||||
| A | B | C | D | |
| Euro | ||||
| 871,4 |
| 1 525,9 |
| 1 815,2 |
| 2 106,1 |
| mehr als 5 Jahre | 1 016,8 | 1 815,2 | 2 106,1 | 2 397,0 |
(3) Bei Leitung mehrerer Schulen ist die Dienstzulage nach der den Schulen insgesamt zugewiesenen Lehrkräften in Vollbeschäftigungsäquivalenten und der Komplexität der Struktur der Schulen zu bemessen.
§ 21 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 21 Dienstzulage für Schulleitung.
…§ 21. (1) Landesvertragslehrpersonen, die zur Schulleiterin oder zum Schulleiter bestellt oder mit der Schulleitungsfunktion provisorisch betraut sind, gebührt eine Dienstzulage. Die Schulen (Leitungsfunktionen) sind durch Verordnung…
§ 14 Schulleitung
…im Sinne dieses Abschnittes für die Schulleitung ( Abs. 1 erster Satz) ausgewählt und bestellt, sind auf sie die §§ 15, 16 und 21 anzuwenden. Wird eine Lehrperson im Sinne des § 2 Z 4 GehG für die Schulleitung ( Abs. 1 erster Satz) ausgewählt und ernannt…
§ 11 Sabbatical
…diesem Fall bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Dienstverhältnis endet, erstreckt werden. 2. Auf die nach den §§ 20, 21 und 22 gebührenden Dienstzulagen ist die Aliquotierungsbestimmung des § 20b Abs. 1 VBG nicht anzuwenden. 3. Während der Freistellung gebühren die in Z…
§ 22a Vertretungsabgeltung für Landesvertragslehrpersonen
…für die Dauer dieser Teilbetrauung eine Vergütung. Diese ist nach den Bestimmungen über die Dienstzulage nach § 20 Abs. 6 oder § 21 und dem Ausmaß der Teilbetrauung zu bemessen. (2) Einer Landesvertragslehrperson, die die Schulleitung vertritt, ohne mit der Schulleitungsfunktion oder der Schulleitungs-Stellvertretung gemäß § …
PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
§ 3 Zuweisung der Leitungsfunktionen zu den Kategorien A bis D
…1) Die Leitungsfunktionen werden den Kategorien A bis D gemäß § 21 Abs. 1 LLVG wie folgt zugewiesen: 1. der Kategorie A bei 10 bis 29,99 Vollbeschäftigungsäquivalenten, 2. der Kategorie B bei 30,00 bis 59,99 Vollbeschäftigungsäquivalenten, 3. der Kategorie C…
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