§ 25
§ 25 — LiegTeilG
§ 25 — LiegTeilG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Mangels Eigentümergleicheit in beiden Einlagen tritt ein Eigentumsübergang ein; es müssen daher auch die Voraussetzungen der Einverleibung des Eigentums erfüllt sein.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 3/1930
Inkrafttretungsdatum
07. April 1930
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR12023831
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Durch die Abschreibung erlischt außer dem Falle des § 3 für den abgeschriebenen Bestandteil die Wirksamkeit aller auf den Grundbuchskörper sich beziehenden Eintragungen.
(2) Durch die Zuschreibung erlangen alle auf den Grundbuchskörper, dem der Bestandteil zugeschrieben wird, sich beziehenden Eintragungen auch für das zugeschriebene Stück Wirksamkeit.