(1) Während der Lehrzeit ist die Absolvierung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften Pflicht, soweit diese Schulpflicht nicht bereits in einem vorangegangenen Lehrverhältnis oder durch den Besuch einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule gemäß § 35 Abs. 1 Z 1erfüllt worden sind.
(2) In jedem Lehrjahr, in welchem der Lehrling keine einschlägige Berufsschule besuchen kann, hat er einen Fachkurs zu absolvieren. Die Fachkurse dürfen eine Mindestdauer von 120 Unterrichtseinheiten in jedem Lehrjahr nicht unterschreiten. Über die erfolgreiche Absolvierung des Fachkurses bzw. des fachlich verwandten Kurses (Abs. 3) ist eine Bescheinigung auszustellen.
(3) Ist die Durchführung eines Fachkurses in einem Ausbildungsgebiet nicht möglich, so hat der Lehrling einen von der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ausgewählten fachlich verwandten Kurs zu absolvieren, worüber diese die zuständige Schulbehörde in Kenntnis zu setzen hat.
(4) Dem Lehrberechtigten als auch dem Lehrling dürfen für die verpflichtende Teilnahme des Lehrlings an Fachkursen gemäß Abs. 2 oder an fachlich verwandten Kursen gemäß Abs. 3 keine Kosten erwachsen.
Rückverweise
LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 30 Schul- oder Kursbesuch während der Lehre
(1) Während der Lehrzeit ist die Absolvierung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften Pflicht, soweit diese Schulpflicht nicht bereits in einem vorangegangenen Lehrverhältnis oder durch den Besuch einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule g…
§ 14 Überbetriebliche Lehrausbildungen
…des § 4 Abs. 1 Z 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, sowie hinsichtlich der Berufsschulpflicht (§ 30) gleichgestellt. Sie gelten als Lehrlinge im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl. Nr. 324…
§ 18 Verlängerte Lehrzeit
…Gesamtdauer der verlängerten Lehrzeit darf zusätzlich um ein Jahr verlängert werden. (4) Lehrlinge, die mit verlängerter Lehrzeit ausgebildet werden, sind hinsichtlich der Berufsschulpflicht (§ 30) Lehrlingen gemäß § 8 gleichgestellt. (5) Die Ausbildung gemäß Abs. 1 soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. (6) § 16 Abs. …
§ 8 Ausbildung durch die Lehre
…Ausbildung zum Facharbeiter erfolgt im Rahmen des dualen Ausbildungssystems durch die Lehre als Ausbildung im Lehrbetrieb (§ 9) und in der Berufsschule (§ 30). Voraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages (§ 268 LAG) bzw. eines Ausbildungsvertrages (§ 14). (3) Als Lehrling für das Ausbildungsgebiet Berufsjagdwirtschaft gemäß §…