§ 1 — LDG 1984
(1) Dieses Bundesgesetz ist auf die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu den Ländern stehenden Lehrer (Landeslehrer) für Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen, für Polytechnische Schulen und für Berufsschulen sowie auf die Personen, die einen Anspruch auf Ruhe-(Versorgungs )Bezug aus einem solchen Dienstverhältnis haben (Art. 14 Abs. 2 B-VG), anzuwenden.
(2) Die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Sinne des Abs. 1 ist nicht zulässig, wenn die oder der zu Ernennende dem Entlohnungsschema Pädagogischer Dienst angehört oder angehört hat.
§ 2 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
…Dienstbehörden (einschließlich der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarbehörden) im Sinne dieses Bundesgesetzes sind jene Behörden, die zur Ausübung der Diensthoheit über die im § 1 genannten Personen hinsichtlich der einzelnen dienstbehördlichen Aufgaben durch die gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG erlassenen Landesgesetze berufen sind…
§ 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
…1. Abschnitt ANWENDUNGSBEREICH UND DIENSTBEHÖRDEN § 1. (1) Dieses Bundesgesetz ist auf die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu den Ländern stehenden Lehrer (Landeslehrer) für Volksschulen…
Art. 79 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 2a, 59 und 59d, BGBl. Nr. 302/1984)
…7. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen Artikel 79 (1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der…
§ 122 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
…Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die nachstehenden dienstrechtlichen Vorschriften außer Kraft, sofern nicht in diesem Bundesgesetz ausdrücklich anderes bestimmt ist: 1. Das Landeslehrer-Dienstgesetz, BGBl. Nr. 245/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 261/1978, 2. die Landeslehrer-Amtstitelverordnung 1970, BGBl…
§ 2 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 2 Anwendungsbereich
… 2 und 3 LDG 1984 anzuwenden. (13) §§ 6 und 7b Abs. 5 sind auch auf Landeslehrer gemäß § 1 LDG 1984 und auf Landesvertragslehrpersonen im Sinne des § 26 Abs. 1a anzuwenden, wenn sie der Bestellung zur Mentorin oder zum Mentor zustimmen. (14) §…
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