LDG 1984
Gliederung
2. Abschnitt DIENSTVERHÄLTNIS
§ 18 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
Der Landeslehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft der zweiten Feststellung entlassen.
§ 18 LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 18 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
…§ 18. Der Landeslehrer, über den zweimal aufeinanderfolgend die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, ist mit Rechtskraft…
§ 120b Leistungsfeststellung
…1996 gültig ist, sind, solange für sie eine Feststellung nach § 66 Abs. 1 Z 2 gültig ist, die §§ 18 und 61 bis 68 in der bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.…
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