§ 56 Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB
In Kraft seit 01. Juli 2021
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LAG
Gliederung
Abschnitt 5 Elternkarenz und Elternteilzeit
§ 56 Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB
§ 2 Abs. 1 zweiter Satz und die §§ 34 bis 55 gelten in der Fassung für Väter sinngemäß auch für das Arbeitsverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 ABGB Elternteil ist.
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