(1) Die Entsendung der österreichischen Mitglieder des SCE Betriebsrates erfolgt gemäß den §§ 379 und 380; dies jedoch mit der Maßgabe, dass die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung nur zulässig ist, sofern diese Betriebsratsmitglieder gemäß § 295 Abs. 4 sind.
(2) § 380 Abs. 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bekanntgabe der benannten Mitglieder des SCE Betriebsrates an das zuständige Organ der Europäischen Genossenschaft zu erfolgen hat.
Rückverweise
LF-BRGO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung
§ 39 Zentralbetriebsrat
…ist; 4. Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 379 und 380 LAG), in den SCE-Betriebsrat (§ 396 LAG) und in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Genossenschaft (§ 409 LAG); 5. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §…
§ 37 Betriebsausschuss
…LAG); 6. Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 379 und 380 LAG), in den SCE-Betriebsrat (§ 396 LAG) und in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Genossenschaft (§ 409 LAG); 7. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 399 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
…3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 und 3 ist unter Anwendung der §§ 395 und 396 ein neuer SCE Betriebsrat zu bilden. (4) Die Mitgliedschaft zum SCE Betriebsrat beginnt mit der Bekanntgabe des Entsendungsbeschlusses (§ 396). (5) Die…
§ 409 Entsendung der Mitglieder
…Mitglieder in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Genossenschaft erfolgt nach Maßgabe des Beschlusses des SCE Betriebsrates über die Verteilung der Sitze gemäß § 396. (2) Die Entsendung von Mitgliedern aus Mitgliedstaaten, die eine Entsendung durch das zuständige nationale Organ der Arbeitnehmerschaft nicht vorsehen, in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat…
§ 360 Kompetenzabgrenzung
… 342); 6. Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen und vertretern in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 379 und 380), in den SCE Betriebsrat (§ 396) und in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Genossenschaft (§ 409); 7. Mitwirkung an den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren gemäß den nach den §§…
§ 371 Sitz im Ausland
…Abs. 4), die Entsendung der österreichischen Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium (§§ 379 und 380), in den SCE Betriebsrat (§ 396) und in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Genossenschaft (§ 409), die Beendigung ihrer Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium (§ 385 Abs. 2…