(1) Die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber ist verpflichtet, dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes berühren, Auskunft zu erteilen.
(2) Die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber hat dem Betriebsrat Mitteilung zu machen, welche Arten von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten er automationsunterstützt aufzeichnet und welche Verarbeitungen und Übermittlungen er vorsieht. Dem Betriebsrat ist auf Verlangen die Überprüfung der Grundlagen für die Verarbeitung und Übermittlung zu ermöglichen. Sofern sich nicht aus § 334 oder anderen Rechtsvorschriften ein unbeschränktes Einsichtsrecht des Betriebsrates ergibt, ist zur Einsicht in die Daten einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deren Zustimmung erforderlich.
Rückverweise
LF-BRGO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung
§ 37 Betriebsausschuss
…Einhaltung der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Vorschriften (§ 334 LAG), b) Recht auf Intervention (§ 335 LAG), c) allgemeines Informationsrecht (§ 336 LAG), d) Mitwirkung in Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 338 LAG), e) Mitwirkung an betriebs- und unternehmenseigenen Schulungs-, Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen (§§…
§ 39 Zentralbetriebsrat
…2. soweit sie nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes berühren a) Recht auf Intervention (§ 335 LAG), b) allgemeines Informationsrecht (§ 336 LAG), c) Beratungsrecht (§ 337 LAG), d) Mitwirkung in Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 338 LAG) e) Mitwirkung an betriebs- und unternehmungseigenen…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 360 Kompetenzabgrenzung
…Überwachung der Einhaltung der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Vorschriften (§ 334); b) Recht auf Intervention (§ 335); c) allgemeines Informationsrecht (§ 336); d) Mitwirkung in Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (§ 338); e) Mitwirkung an betriebs- und unternehmenseigenen Schulungs-, Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen (§§ …