KTG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines
§ 12 Qualifikationsnachweis außerhalb des EWR
Eine im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter § 11 fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn
1.die Gleichwertigkeit der Urkunde mit einem österreichischen Diplom gemäß § 13 (Nostrifikation) festgestellt wurde und
2. die im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.
§ 12 KTG · KTG · Kardiotechnikergesetz
§ 12 Qualifikationsnachweis außerhalb des EWR
…§ 12. Eine im Ausland erworbene Urkunde über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst, die nicht unter § 11 fällt, gilt als Qualifikationsnachweis, wenn 1…
§ 9 Berufsberechtigung
…auf die Berufsausübung sind, 2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen, 3. einen Qualifikationsnachweis ( §§ 10 bis 12 ) erbringen, 4. über die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und 5. in die Kardiotechnikerliste eingetragen sind. (2) Nicht vertrauenswürdig ist, 1. wer wegen einer…
§ 36 Inkrafttreten
…Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft. (3) Mit 20. Oktober 2007 treten §§ 11, 12 und 13 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 in Kraft. (4) Mit 18. Jänner 2016…
Rückverweise