Als Qualifikationsnachweis gilt ein Diplom über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
§ 10 KTG · KTG · Kardiotechnikergesetz
§ 10 Qualifikationsnachweis Inland
…§ 10. Als Qualifikationsnachweis gilt ein Diplom über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.…
§ 9 Berufsberechtigung
…im Hinblick auf die Berufsausübung sind, 2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen, 3. einen Qualifikationsnachweis ( §§ 10 bis 12 ) erbringen, 4. über die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und 5. in die Kardiotechnikerliste eingetragen sind. (2) Nicht vertrauenswürdig ist, 1. wer…
§ 18
… 28 , 7. der Bestimmung der Höhe der Prüfungstaxen, 8. der Nostrifikation gemäß § 13 , 9. der Anerkennung von Qualifikationsnachweisen gemäß § 11 , 10. der Diplomprüfung gemäß § 29 Abs. 5 und 11. der Ergänzungsprüfung gemäß § 14. (2) Der Kardiotechnikerbeirat hat seine Tätigkeit in Vollsitzungen…
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