§ 41
§ 41 — KSchG
§ 41 — KSchG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 140/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031522
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt der Art. 8 Z 6 der Vierten Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 24. Dezember 1938, deutsches RGBl. 1 Seite 1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1976, außer Kraft. Diese Bestimmung ist jedoch auf Handelsgeschäfte, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen worden sind, weiterhin anzuwenden.
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