Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
…sie effektiv einen überhaupt nicht existierenden Wiederaufnahmegrund angegeben hat: Der Anti-Teuerungsbonus war nämlich ein Zuschlag zum regionalen Klimabonus für das Jahr 2022 gemäß § 8 KliBG , der grundsätzlich steuerfrei war ( § 8 Abs. 3 KliBG ), aber bei Einkommen über 90.000 € steuerpflichtig wurde ( § 8 Abs. 4 KliBG ). Die Bf. hatte…
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