KFG 1967
Gliederung
II. ABSCHNITT Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
§ 12 § 12. Vorrichtungen zur Lärmverhütung und Auspuffanlagen
(1) Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren müssen zur Vermeidung von übermäßigem Lärm mit in ihrer Wirkung gleichbleibenden, nicht ausschaltbaren Vorrichtungen zur Dämpfung des Auspuffgeräusches versehen sein. Wird durch das Ansauggeräusch übermäßiger Lärm verursacht, so muß das Fahrzeug mit einer in ihrer Wirkung gleichbleibenden, nicht ausschaltbaren Vorrichtung zur Dämpfung dieses Geräusches versehen sein. Fahrzeugmotoren mit starkem Motorgeräusch müssen zur Dämpfung dieses Geräusches ausreichend abgeschirmt sein.
(2) Die Achse der freien Enden der Auspuffrohre darf nur so weit gegen die Fahrbahn geneigt sein, dass andere Straßenbenützer durch die Einwirkung der Auspuffgase auf die Fahrbahn nicht behindert werden.
Art. 2 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
Art. 2 Artikel II
… 110 Abs. 3 des Kraftfahrgesetzes 1955 oder gemäß § 64 Abs. 2 oder § 133 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 erteilt oder ausgetauscht worden sind, gelten in dem im Art. I Z 102 angeführten Umfang.…
§ 26a § 26a. Verordnungsermächtigung
…sowie über die Beschaffenheit der Vorrichtungen zur Dämpfung des Auspuffgeräusches insbesondere im Hinblick auf ihre gleichbleibende Wirkung und unter Bedachtnahme auf ihre Korrosionsbeständigkeit ( § 12 Abs. 1 ), e) die höchste zulässige Lautstärke der akustischen Warnzeichen ( § 22 ). (3) An Stelle der im Abs. 1 und 2 angeführten…
§ 34 Ausnahmegenehmigung
§ 34. (1) Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur kann auf Antrag des Erzeugers, bei ausländischen Erzeugern ihres gemäß § 29 Abs. 2 Bevollmächtigten, Typen von Fahrzeugen oder von Fahrgestellen, die den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgeset…
§ 27a Bauvorschriften für Fahrzeuge, die vom Geltungsbereich der EU-Betriebserlaubnisrichtlinien erfasst werden
§ 27a. (1) Fahrzeuge, die vom Geltungsbereich der jeweiligen EU-Rechtsakte betreffend die Genehmigung von Fahrzeugen, der Verordnung (EU) 2018/858 , der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erfasst werden und die nach diesen Vorschriften genehmigt werden, müssen anstel…
Rückverweise