§ 31 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen — JGG
Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt, gelten für Jugendstrafsachen die allgemeinen Vorschriften für das Strafverfahren.
Die Vorschrift des § 31 JGG, wonach im Falle einer Beteiligung von jugendlichen und erwachsenen Personen an einer strafbaren Handlung das Strafverfahren gegen die jugendlichen abgesondert zu führen ist, ist zwingend…
Eine Regelung für den Fall der Verwirklichung einer Straftat durch mehrere Jugendliche mit gewöhnlichen Aufenthalten in Sprengeln verschiedener Gerichte findet sich im Jugendgerichtsgesetz nicht. Gemäß § 31 JGG sind in einem solchen Fall die allgemeinen Vorschriften für das Strafverfahren heranzuziehen und demzufolge die Konnexitätsregeln der §§ 55 ff StPO anzuwenden (WK²…
Auf Grund der zwingenden Vorschrift des § 31 JGG kann ein Jugendlicher im Strafverfahren gegen mitbeschuldigte Erwachsene vor dem Untersuchungsrichter nur als Zeuge vernommen werden. Seine noch dazu richtigerweise unter ausdrücklichem Vorhalt des §…
Unter erwachsener Person im Sinne des § 31 JGG ist eine im Zeitpunkte der Einleitung des Verfahrens erwachsene Person zu verstehen. Eine abgesonderte Führung der Verfahren hat somit auch dann zu erfolgen, wenn etwa…
…beschriebenen Umfang aufgehoben. Gründe: Mit dem in gekürzter Form (§§ 458 Abs 3, 488 Z 7 StPO iVm § 31 JGG) ausgefertigten Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 20.September 1991, GZ 3 b E Vr 658/91 15, wurde (ua) der…
…Krems an der Donau und das Urteil vom 19.August 1985 verletzen das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 11 Z 1, letzter Satz, 31 und 33 JGG. Dieses Urteil sowie alle darauf beruhenden Verfügungen werden aufgehoben; die Sache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das gemäß § 33 JGG - nach Maßgabe…
…dem Einzelrichter und das durch diesen gefällte Urteil vom 31. Jänner 1983, ON 9, das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 1 Z 4, 31 Abs. 1 JGG sowie des § 485 Abs. 1 Z 2 StPO. Das Urteil dieses Gerichtes vom 31. Jänner 1983, GZ 17 b E Vr 2.757/82-9…
…gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Regelung für den Fall der Verwirklichung einer Straftat durch mehrere Jugendliche mit gewöhnlichen Aufenthalten in Sprengeln verschiedener Gerichte findet sich im Jugendgerichtsgesetz nicht. Gemäß § 31 JGG sind in einem solchen Fall die allgemeinen Vorschriften für das Strafverfahren heranzuziehen und demzufolge die Konnexitätsregeln der §§ 55 ff StPO anzuwenden (Schroll in…
…in W*, sodass auch nur diese beiden Gerichte für das verbundene Verfahren zuständig sein können. [8] Bei der Beurteilung der Zuständigkeit sind gemäß § 31 JGG die allgemeinen Konnexitätsregeln des § 37 StPO zu beachten ( Schroll in WK 2 JGG § 29 Rz 9 ff; Oshidari , WK…
…zurückzuweisen, woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sowie die (implizierte) Beschwerde des Angeklagten folgt (§ 31 JGG iVm §§ 285i, 498 Abs 3 letzter Satz StPO). [9] Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 390a Abs 1 StPO…
…gemäß § 14 Abs 1 Z. 11 StPO. i.V.m. § 35 Abs 2 Z. 2 JGG.) - anders als in Ansehung des (jugendlichen) Mitangeklagten B (§ 31 Abs 1 JGG.) - zur Zuständigkeit des Geschwornengerichts gehört, kein Rechtsirrtum zugrunde. In diesem Umfang waren daher die Nichtigkeitsbeschwerden zu verwerfen. II. Zum Urteilsfaktum II: Des verbrecherischen Komplotts wurden…
… 2 AS 9, 13, 37 ). 2./ Soweit der jugendliche Beschuldigte oder Angeklagte das Recht hat, gehört zu werden (hier: gemäß § 31 JGG iVm § 447 StPO iVm § 245 Abs 1a StPO), steht diese Befugnis gemäß § 38 Abs 1 JGG in…
…vor dem Einzelrichter und dessen Urteil vom 8.Jänner 1986 verletzen das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 11 Z 1 letzter Satz und 31 JGG. Dieses Urteil sowie alle darauf beruhenden Verfügungen werden aufgehoben; die Sache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung nach Maßgabe der für Jugendstraftaten im Sinne des…
…die Zuständigkeit eines höherrangigen Gerichts als des Bezirksgerichts fällt. [7] Na ch § 48 Abs 1 Z 3 StPO (iVm § 31 JGG) ist Angeklagter jeder Beschuldigte, gegen den Anklage eingebracht worden ist. Es ist daher die Verhängung der Untersuchungshaft auch über den jugendlichen Angeklagten unter den in…
…§ 33 Z 1 StGB) ins Kalkül zu ziehen gewesen wäre (RIS Justiz RS0114927 [T6]). 1./b./ Nach der gemäß § 447 StPO und § 31 JGG auch im bezirksgerichtlichen Jugendstrafverfahren geltenden Bestimmung des § 245 Abs 1a StPO ist der Angeklagte auch über die gegen ihn erhobenen privatrechtlichen Ansprüche zu vernehmen…
…in unterschiedlichen Städten nächtigte (vgl ON 9.2.27.7.4, 4 und 19 sowie ON 9.2.27.7.5, 8), jeglicher Stetigkeitsansatz. Solcherart greifen wiederum die über § 31 JGG subsidiär geltenden sonstigen Anhaltspunkte – also primär jener des Tatorts (vgl Schroll/Oshidari in WK 2 JGG § 29 Rz 6/1). [14…
…für die Zuständigkeitsfrage relevanten Zeit der Einleitung des Strafverfahrens (was im Gegenstand frühestens nach dem ersten Tatzeitpunkt 6. Februar 2008 möglich war), sodass gemäß § 31 JGG die allgemeinen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit zum Tragen kommen. Nach § 210 Abs 1 StPO hat die Staatsanwaltschaft die Anklage bei dem für das…
…getroffenen Anordnung der gesonderten Verfahrensführung hinsichtlich der beiden erwachsenen Beschuldigten eine Abgabe dieser Strafsache an ein anderes Gericht zulässig ist, hängt (im Sinn des § 31 JGG und des § 58 StPO) dazu ab, ob das andere Gericht, "abgesehen vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen, zuständig wäre". Dies trifft nicht zu, weil die…
…dieses Gerichts vom 21. Jänner 2010 (ON 11) im Adhäsionserkenntnis in §§ 245 Abs 1a, 369 Abs 1 StPO (iVm § 447 StPO, § 31 JGG); 3. der in der Hauptverhandlung vorgenommene Vortrag von Aktenstücken in § 252 Abs 2a StPO (iVm § 447 StPO, § 31 JGG); 4. die Unterlassung…
…Verfahrenseinstellung zugrunde liegende Straftat erkennbar ist und die Gründe für die Verfahrenseinstellung fehlen. 3./ Nach der gemäß § 447 StPO und § 31 JGG auch im bezirksgerichtlichen Jugendstrafverfahren geltenden Bestimmung des § 271 Abs 7 zweiter Satz StPO hat der Vorsitzende das Protokoll von Amts wegen oder…
…Verteidigers im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beachtet werden (vgl Soyer/Schumann in WK [2017] StPO § 61 Rz 14). Auch für Jugendstrafsachen gilt zufolge § 31 JGG subsidiär die StPO. Nach ihrem - ebenfalls seit 1.6.2020 geltenden - § 62 Abs 2a hat die Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers nicht etwa sofort, sondern „unverzüglich…
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