(1) Die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, regelt, inwieweit Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt übertragen, verpfändet und gepfändet werden können.
(2) Im Falle der Pfändung, Verpfändung bzw. Übertragung gemäß Abs. 1, bei denen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Drittschuldner ist, sind die diesbezüglichen Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen der IEF Service GmbH als anweisende Stelle im Sinne des § 297 der Exekutionsordnung zuzustellen.
§ 8 IESG · IESG · Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
§ 8 Pfändung, Verpfändung und Übertragung
(1) Die Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, regelt, inwieweit Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt übertragen, verpfändet und gepfändet werden können. (2) Im Falle der Pfändung, Verpfändung bzw. Übertragung gemäß Abs. 1, bei denen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Drittschuldner ist, sind die diesbezügliche…
§ 42 Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 218/2021
… 4, § 5, § 6 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1, 2, 4 und 6, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 10, § 13 Abs. 8, § 13a Abs. 2, 3…
§ 18 Wirksamkeitsbeginn und Vollziehung
…17 Abs. 6 der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen; 3. hinsichtlich der Bestimmungen des § 8 und des § 10 der Bundesminister für Justiz; 4. hinsichtlich der Bestimmung des § 13 Abs. 7 und des § 15…
§ 7 Entscheidung und Auszahlung
…ist. Durch den fristgerechten Antrag (§ 6 Abs. 1) werden Verjährungs- und Verfallfristen unterbrochen. (1a) Durch die Übermittlung einer Scheinunternehmerverdachtsmeldung nach § 8 Abs. 4 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG), BGBl. I Nr. 113/2015, an die IEF-Service GmbH wird das Verfahren über die Zuerkennung von…
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