HG
Gliederung
3. Hauptstück Angehörige der Pädagogischen Hochschule
§ 72 Personenkreis
Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen:
1.alle Studierenden im Sinne des § 35 Z 18,
2. das Lehrpersonal,
3. das Verwaltungspersonal,
4. die Mitglieder von Organen der Pädagogischen Hochschule, die nicht auch dem Lehr- oder Verwaltungspersonal angehören.
§ 72 HG · HG · Hochschulgesetz 2005
§ 72 Personenkreis
…§ 72. Zu den Angehörigen der Pädagogischen Hochschule zählen: 1. alle Studierenden im Sinne des § 35 Z 18, 2. das Lehrpersonal, 3. das Verwaltungspersonal…
§ 54 Studierendenausweis
…Lichtbildausweis ausgestaltet sein kann, bzw. eines digitalen Studierendenausweises gemäß § 11a des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 zu beurkunden, dass sie der Pädagogischen Hochschule ( § 72 ) angehören. Der Studierendenausweis hat zumindest Namen, Geburtsdatum und Matrikelnummer der oder des Studierenden und die Gültigkeitsdauer zu enthalten. Der Studierendenausweis bzw. der digitale Studierendenausweis kann…
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