BundesrechtBundesgesetzeHeiz- und KältekostenabrechnungsgesetzII. Abschnitt Aufteilung der verbrauchsabhängigen Versorgungskosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile§ 5

§ 5Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung

In Kraft seit 05. Juni 2021
Up-to-date