JudikaturOGH

RS0118539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2003

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist.

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