§ 6 Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen
In Kraft seit 22. November 2011
Up-to-date
§ 6 Grundsätze beim Betrieb von Erdgasunternehmen — GWG 2011
Erdgasunternehmen haben als kunden- und wettbewerbsorientierte Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Erdgasmarktes zu agieren. Sie haben diese Grundsätze als Unternehmensziele zu verankern.
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