BundesrechtBundesgesetzeGaswirtschaftsgesetz 20113. Teil Der Betrieb von Netzen3. Hauptstück Ausübungsvoraussetzungen für Netzbetreiber3. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb eines Netzes§ 55

§ 55Auflösung einer eingetragenen Personengesellschaft

In Kraft seit 22. November 2011
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