GWG 2011
Gliederung
3. Teil Der Betrieb von Netzen
2. Hauptstück Allgemeine Rechte und Pflichten der Netzbetreiber
2. Abschnitt Festlegungen zum Netzzugang
§ 39 Online-Plattform für das Angebot von Kapazitäten
(1) Die Zuweisung von Kapazitäten ist über eine elektronische Online-Plattform je Marktgebiet abzuwickeln. Die Plattform ist nutzerfreundlich zu gestalten und hat insbesondere Verfahren zur anonymen Abwicklung des Kapazitätshandels zu ermöglichen. Die elektronische Online-Plattform ist zumindest in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Veröffentlichung von Informationen betreffend das Marktgebiet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 für maßgebliche Punkte im Fernleitungsnetz hat über die elektronische Online-Plattform zu erfolgen. Die maßgeblichen Punkte sind von den Fernleitungsnetzbetreibern festzulegen und von der Regulierungsbehörde zu genehmigen.
(3) Die Veröffentlichung von Informationen betreffend das Verteilergebiet, insbesondere die Veröffentlichung der Information gemäß § 18 Abs. 1 Z 19, hat über die elektronische Online-Plattform zu erfolgen.
(4) Der Marktgebietsmanager bietet über die elektronische Online-Plattform einen Bilanzgruppenvertrag über die Einrichtung von Bilanzgruppen entsprechend § 91 Abs. 2 Z 1 an.
§ 39 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 39 Online-Plattform für das Angebot von Kapazitäten
…§ 39. (1) Die Zuweisung von Kapazitäten ist über eine elektronische Online-Plattform je Marktgebiet abzuwickeln. Die Plattform ist nutzerfreundlich zu gestalten und hat insbesondere Verfahren zur…
§ 41 Verfahren zur Festlegung durch Verordnung
…Standardlastprofilen und zur Anpassung der Grenzen für die Anwendung von Standardlastprofilen; 5. zur diskriminierungsfreien Errichtung und zum diskriminierungsfreien Betrieb der Online-Plattform gemäß § 39 und zu den Verfahren des Angebots von Kapazitäten auf dieser Plattform; 6. zu den Voraussetzungen und der Anwendung des Anspruches zur Übertragung von Kapazität gemäß…
§ 14 Pflichten der Marktgebietsmanager
…sind auf Verlangen der Regulierungsbehörde vorzunehmen; 5. die Organisation der Errichtung und des Betriebes der Online-Plattform für das Angebot von Kapazitäten gemäß § 39 und für die Veröffentlichung von Informationen betreffend das Marktgebiet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2009; 6. die Erstellung einer auf unterschiedlichen Lastflussszenarien basierenden…
§ 38 Handel mit Kapazitätsrechten
…ganz oder teilweise an registrierte Netzbenutzer veräußern oder registrierten Netzbenutzern zur Nutzung überlassen. Netzbenutzer dürfen erworbene Kapazitätsrechte auf der gemeinsamen Online-Plattform gemäß § 39 oder nach Konsultation des Marktes in Kooperation mit dem Marktgebietsmanager über Börsehandel im Sekundärmarkt handeln.…
§ 3 GSNE-VO 2013 · GSNE-VO 2013 · Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013
§ 3 Netznutzungsentgelt für Einspeiser und Entnehmer
…an diesen Einspeisepunkten bestimmt. Dies gilt für Kapazitäten sämtlicher Laufzeiten. (8) Das Netznutzungsentgelt an Netzkopplungspunkten im Fernleitungsnetz, an denen mehrere maßgebliche Punkte gemäß § 39 GWG 2011 zusammentreffen, wird für den Transport auf fester Basis ausschließlich zwischen diesen maßgeblichen Punkten gemäß § 39 GWG 2011 für Verträge mit einer Laufzeit…
Rückverweise