§ 157 Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
In Kraft seit 22. November 2011
Up-to-date
§ 157 Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen — GWG 2011
Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.
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