In den Fällen, in denen das Fernleitungsnetz am 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens gestanden hat, und Regelungen bestehen, die eindeutig eine wirksamere Unabhängigkeit des Fernleitungsnetzbetreibers gewährleisten als die Bestimmungen zum unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber (§ 112 bis § 116), besteht die Möglichkeit, die Entflechtungsvorschriften des § 108 nicht anzuwenden.
E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 25 Besondere Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen in Bezug auf Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber
…§ 112 GWG 2011 ein unabhängiger Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber oder Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 33 ElWOG 2010 bzw. § 117 GWG 2011 benannt wurde: a) Überprüfung des Schriftverkehrs zwischen dem vertikal integrierten Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen und dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, um sicherzustellen, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommt…
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