Die Speicherunternehmen haben alle abgeschlossenen Verträge über die Bereitstellung von Speicherleistung der Regulierungsbehörde unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen und bei Bedarf zu erläutern.
§ 101 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 101 Vorlage von Verträgen
…§ 101. Die Speicherunternehmen haben alle abgeschlossenen Verträge über die Bereitstellung von Speicherleistung der Regulierungsbehörde unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen und bei Bedarf zu erläutern.…
§ 98 Verfahren betreffend den Zugang zu Speicheranlagen
… 1 zu berücksichtigen sowie seiner Entscheidung gemäß Abs. 1 zu Grunde zu legen, ob ein mehrmaliger Verstoß gegen die Bestimmungen des § 101 bis § 105 von der Regulierungsbehörde festgestellt wurde. (3) Die Regulierungsbehörde hat einen Bericht gemäß Abs. 2 zumindest alle drei Jahre oder auf…
§ 104a Verlust der Rechte als Speicherunternehmen
…Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 ausgerufen wurde, gegen die Bestimmungen des § 97 Abs. 1, § 101, § 170 Abs. 26 verstößt, 5. das Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten seine Pflichten gemäß § 105 Abs. 1…
§ 42 Neue Infrastrukturen
§ 42. (1) Die Regulierungsbehörde kann auf Antrag mit Bescheid aussprechen, dass die Bestimmungen des § 27 , des § 31 , der § 69 bis § 84 , der § 97 bis § 104 und des § 108 auf eine große neue Infrastruktur im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 50 (Verbindungsleitung und Speicheranlagen) oder Teile dav…
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