Das Lotto ist eine Ausspielung, bei der ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchance mehrerer Zahlen aus einer bestimmten Zahlenreihe annimmt und durchführt. Die gewinnenden Zahlen werden durch öffentliche Ziehung ermittelt. Die Gewinnsumme wird auf mehrere Gewinnränge aufgeteilt; alle Gewinne desselben Gewinnranges sind gleich hoch.
§ 6 GSpG · GSpG · Glücksspielgesetz
§ 6 Bestimmte Lotterien
…Lotto § 6. Das Lotto ist eine Ausspielung, bei der ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchance mehrerer Zahlen aus einer bestimmten Zahlenreihe annimmt und durchführt. Die gewinnenden Zahlen…
§ 13 Mehrstufige Ausspielungen
…Mehrstufige Ausspielungen sind Glücksspiele, bei denen die Spielteilnehmer neben einem allfälligen Gewinn eine weitere Gewinnchance erlangen können. (2) Die Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12 können ein- oder mehrstufig durchgeführt werden.…
§ 14 Übertragung bestimmter Lotterien
…Konzession § 14. (1) Das Finanzamt Österreich kann das Recht zur Durchführung der Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12b durch Erteilung einer Konzession übertragen. Der Konzessionserteilung hat eine öffentliche Interessentensuche voranzugehen, welche den Grundsätzen der Transparenz und der Nichtdiskriminierung zu entsprechen hat…
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