Bingo und Keno sind Ausspielungen, bei denen ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen von Zahlenkombinationen annimmt und durchführt, wobei Gewinne von den Spielteilnehmern durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den ermittelten Gewinnzahlen erzielt werden.
Rückverweise
GSpG · Glücksspielgesetz
§ 31c Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Glücksspielmarkt
…GwG); 2. wenn die Risikoanalyse nach Abs. 1 für den Bereich der Bestimmten Lotterien nach §§ 6 bis 12 und § 12b sowie Elektronischen Lotterien nach § 12a Abs. 1 kein geringes Risiko ergibt, die Bestimmungen des § 5 Z 1 und 2…