§ 94 — GOG
Soweit in anderen Rechtsvorschriften Justizverwaltungsaufgaben einem Gerichtshof oder Bezirksgericht zugewiesen werden, ohne daß eine Aussage darüber getroffen wird, ob sie im Rahmen der monokratischen oder der kollegialen Justizverwaltung wahrzunehmen sind, fallen sie in die Zuständigkeit des Präsidenten des Gerichtshofes (Vorstehers des Bezirksgerichtes).
§ 81 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 81
…der Nationalrat. In diesem Fall darf die Debatte jedoch nicht später als am Ende der nächstfolgenden Sitzung — bei Außerachtlassung der Sitzungen gemäß § 94 Abs. 5 dritter und vierter Satz — stattfinden.…
§ 8 § 8
…§ 60 Abs. 8), 5. des Zeitpunktes der Debatte gemäß § 81 Abs. 2, 6. des Entfalls der Fragestunde (§ 94 Abs. 4), 7. der Entscheidungen gemäß § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und 3 sowie § 13…
Rückverweise