(1) Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Nationalrates an gerechnet, das Recht, sich in einem – einzigen – Klub zusammenzuschließen. Wird von Abgeordneten einer wahlwerbenden Partei dem Präsidenten mehr als ein Zusammenschluss mitgeteilt, so ist die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten als Klub anzuerkennen. Bei gleicher Personenzahl ist jene Gruppe von Abgeordneten als Klub anzuerkennen, der der Listenerste des jeweiligen Bundeswahlvorschlages angehört.
(2) Abgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, können sich zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Nationalrates an gerechnet, nur mit Zustimmung des Nationalrates in einem Klub zusammenschließen.
(3) Für den Zusammenschluss zu einem Klub und den Bestand eines Klubs ist die Zahl von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich.
(4) Die Ergebnisse der Konstituierung eines Klubs sowie Veränderungen derselben sind dem Präsidenten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 13 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 13
…der Zuteilung aller an den Nationalrat gelangenden Schriftstücke. Ihm obliegt die Vertretung des Nationalrates und seiner Ausschüsse nach außen einschließlich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. (7) Schriftliche Ausfertigungen, die vom Nationalrat ausgehen, sind vom Präsidenten und einem Schriftführer zu unterzeichnen. (8) Der Präsident führt die Liste von Personen zur Wahl des…
§ 8 § 8
…§ 32 Abs. 2 ), 3. die Erstellung einer Liste von Personen zur Wahl des Verfahrensrichters, des Verfahrensanwalts bzw. deren Stellvertreter gemäß § 7 Abs. 1 der Anlage 1 : „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“ (VO-UA), 4. die Vorschläge an den Geschäftsordnungsausschuss zur Wahl des Verfahrensrichters, des…
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…so gibt das Lebensalter den Ausschlag. Diese Regelungen gelten auch, wenn die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten oder der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten nicht besetzt ist. (7) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, sind sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025…
§ 1 PartFörG · PartFörG · Parteien-Förderungsgesetz 2012
§ 1 Parteienförderung auf Bundesebene
…politischen Parteien in folgender Weise zu vergeben: 1. Jede im Nationalrat vertretene politische Partei, die über mindestens fünf Abgeordnete (Klubstärke im Sinne des § 7 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 , BGBl. Nr. 410/1975) verfügt, erhält jährlich einen Grundbetrag in der Höhe von 218 000 Euro (Anm. 1) ; 2. Die nach…
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
…bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Die Durchführung von Sicherheitskontrollen kann vertraglich auf hiefür geeignete Unternehmer übertragen werden (Sicherheitsunternehmer). (3) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025, finden sinngemäß Anwendung. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. …
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