§ 74e — GOG
(1) Gegenstände der Verhandlungen des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten gemäß § 32f Abs. 1 Z 2 sind
1. Vorlagen betreffend Beschlüsse gemäß Art. 50b Z 2 B-VG,
2. Vorlagen des zuständigen Bundesministers betreffend Beschlüsse im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus gemäß § 32h Abs. 1 Z 3 bis 5,
3. Informationen, Dokumente und Vorschläge für Beschlüsse gemäß den Bestimmungen der ESM-Informationsordnung sowie alle von Organen des Europäischen Stabilitätsmechanismus den nationalen Parlamenten direkt zugeleiteten Dokumente und
4. Berichte des zuständigen Bundesministers gemäß § 32i Abs. 2.
(Anm.: Abs. 2 tritt in Kraft, sobald der Präsident des Nationalrates nach Beratung in der Präsidialkonferenz dem Bundeskanzler mitteilt, dass die erforderlichen bundesgesetzlichen Bestimmungen betreffend den Umgang mit sekundärmarktrelevanten Informationen in Kraft sind.)
§ 32j GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 32j
…1) Vor Eingang in die Debatte über eine Vorlage gemäß § 74d Abs. 1 und § 74e Abs. 1 kann der Vorsitzende dem zuständigen Bundesminister bzw. dem österreichischen Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus gemäß § 20c das Wort zu einem einleitenden…
§ 74f
…Vorlagen gemäß § 74d Abs. 1 dem Ständigen Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten zur Vorberatung zu. (2) Nach Einlangen von Vorlagen gemäß § 74e Abs. 1 verfügt der Präsident deren unverzügliche Vervielfältigung und Verteilung an die Mitglieder des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten und weist diese unmittelbar diesem…
§ 32g
…die Einberufung nicht fristgerecht vornimmt, ist diese vom Präsidenten vorzunehmen. (2) Abgesehen von § 34 Abs. 4 ist eine Vorlage gemäß § 74e auf die Tagesordnung eines Ständigen Unterausschusses gemäß § 32f zu setzen, wenn dies 1. der zuständige Bundesminister oder 2. 20 Mitglieder des Nationalrates verlangt…
Rückverweise