(1) Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Nationalrates an gerechnet, das Recht, sich in einem – einzigen – Klub zusammenzuschließen. Wird von Abgeordneten einer wahlwerbenden Partei dem Präsidenten mehr als ein Zusammenschluss mitgeteilt, so ist die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten als Klub anzuerkennen. Bei gleicher Personenzahl ist jene Gruppe von Abgeordneten als Klub anzuerkennen, der der Listenerste des jeweiligen Bundeswahlvorschlages angehört.
(2) Abgeordnete, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, können sich zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode, spätestens jedoch einen Monat vom Tag des ersten Zusammentrittes des Nationalrates an gerechnet, nur mit Zustimmung des Nationalrates in einem Klub zusammenschließen.
(3) Für den Zusammenschluss zu einem Klub und den Bestand eines Klubs ist die Zahl von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich.
(4) Die Ergebnisse der Konstituierung eines Klubs sowie Veränderungen derselben sind dem Präsidenten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Rückverweise
GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 107
…In den Fällen der §§ 2 Abs. 1 Z 2, 10 Abs. 4, 24 Abs. 2, 26 Abs. 7, 28b Abs. 1, 32e Abs. 4, 69 Abs. 4, 79 Abs. 3 und 92 Abs. 2 wird der Lauf der…
§ 8 § 8
…§ 32 Abs. 2), 3. die Erstellung einer Liste von Personen zur Wahl des Verfahrensrichters, des Verfahrensanwalts bzw. deren Stellvertreter gemäß § 7 Abs. 1 der Anlage 1: „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“ (VO-UA), 4. die Vorschläge an den Geschäftsordnungsausschuss zur Wahl des Verfahrensrichters, des…
§ 13 § 13
…der Zuteilung aller an den Nationalrat gelangenden Schriftstücke. Ihm obliegt die Vertretung des Nationalrates und seiner Ausschüsse nach außen einschließlich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. (7) Schriftliche Ausfertigungen, die vom Nationalrat ausgehen, sind vom Präsidenten und einem Schriftführer zu unterzeichnen. (8) Der Präsident führt die Liste von Personen zur Wahl des…
Anl. 2
…Regeln für Kapitalveränderungen gemäß Art. 10 Abs. 2 ESM-Vertrag 6. Anträgen und Analysen gemäß Art. 13 Abs. 1 ESM-Vertrag, 7. die grundsätzliche Gewährung von Stabilitätshilfe durch den ESM gemäß Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, 8. die Annahme einer Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität…