Bei Bezirksgerichten, die mit mehreren Einzelrichtern besetzt sind, und bei Gerichtshöfen, bei welchen mehrere Senate bestehen oder Gerichtshofsgeschäfte von Mitgliedern des Gerichtshofes als Einzelrichter erledigt werden, können Abtheilungen der Gerichtskanzlei gebildet werden, deren jede nach Maßgabe des Bedarfes für einen bestimmten Einzelrichter oder Senat oder für eine bestimmte Gruppe von Richtern oder Senaten die gesammten Geschäfte der Gerichtskanzlei ausschließlich zu besorgen hat. Die Vollziehung von Zustellungen und Ladungen und die Vornahme von Executionshandlungen kann hiebei aus den Obliegenheiten dieser Abtheilungen ausgesondert und einer selbständigen Abtheilung der Gerichtskanzlei übertragen werden, welche alle derartigen, bei diesem Gerichte vorkommenden Amtshandlungen zu besorgen hat.
(Anm.: aufgehoben durch Art. VI Z 5 BG, BGBl. Nr. 222/1929)
§ 2 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 2 Geschäftsstelle – Geschäftsabteilungen
…besteht bei jedem Gericht eine Geschäftsstelle. (2) Bei Gerichten, die aus mehreren Gerichtsabteilungen bestehen, ist die Geschäftsstelle nach Tunlichkeit in Geschäftsabteilungen zu zerlegen (§ 60 GOG). Der Dienst der Geschäftsstelle ist so zu teilen, dass zu einer Gerichtsabteilung eine oder mehrere Geschäftsabteilungen gehören. Dienste, die für das ganze Gericht wahrzunehmen sind…
§ 8 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 8 § 8
…41a Abs. 1 , 3. der Redezeitbeschränkung ( § 57 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 ), 4. der Redeordnung ( § 60 Abs. 8 ), 5. des Zeitpunktes der Debatte gemäß § 81 Abs. 2 , 6. des Entfalls der Fragestunde ( § 94 Abs. …
§ 33
…werden wirksam. Der maßgebliche Zeitpunkt wird vom Präsidenten in der Sitzung festgestellt, im Amtlichen Protokoll festgehalten und unverzüglich veröffentlicht. In der Debatte findet § 60 Abs. 3 Anwendung. (10) Der Geschäftsordnungsausschuss hat auch außerhalb der Tagungen zusammenzutreten, wenn sich nach Abs. 6 oder den Bestimmungen der VO-UA…
§ 50 § 50
…in gleicher Weise wie in der gemeinsamen Debatte beschränken kann. Der Präsident bestimmt die Reihenfolge mehrerer Debatten unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 60 Abs. 3 . Die Abstimmung über alle erhobenen Einwendungen erfolgt nach Durchführung der Debatte bzw. im Fall mehrerer Debatten nach der letzten. Findet keine Einwendung…
§ 57b
…verlangt, so gelangen alle Debatten gemäß § 57a Abs. 1 lit. a oder b zum Aufruf. Hinsichtlich der Reihenfolge findet § 60 Abs. 3 mit der Maßgabe sinngemäße Anwendung, daß Debatten gemäß § 57a Abs. 1 lit. a vor jenen gemäß § …
Rückverweise