(1) Der neugewählte Nationalrat wird vom Bundespräsidenten innerhalb dreißig Tagen nach der Wahl einberufen.
(2) Der Präsident des früheren Nationalrates eröffnet die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.
(3) Er beruft vier Abgeordnete zur vorläufigen Besorgung der Geschäfte der Schriftführer.
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
…einer Kontrolle zu unterziehen, ob sie eine Waffe bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Die Durchführung von Sicherheitskontrollen kann vertraglich auf hiefür geeignete Unternehmer übertragen werden (Sicherheitsunternehmer). (3) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025, finden sinngemäß Anwendung. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. …
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…der Präsidentin/des Präsidenten gehören neben den ihr/ihm nach diesem Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben insbesondere 1. die nähere Regelung des Dienstbetriebes, 2. innerorganisatorische Angelegenheiten, 3. die Regelung des Postlaufs und der Aktenverwaltung, 4. Angelegenheiten der Kanzleiordnung, 5. die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderliche Regelung der freien Dienstzeit der Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter…
§ 21 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 21
…Selbständige Anträge von Abgeordneten; Vorlagen der Bundesregierung; Vorlagen über Initiativen und Beschlüsse des Europäischen Rates und des Rates gemäß Art. 23i Abs. 1, 3 und 4 B-VG sowie Art. 23j Abs. 1 B-VG ; Vorlagen über Vorschläge für Beschlüsse des Europäischen Stabilitätsmechanismus gemäß Art. 50b…
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