(1) Jeder Abgeordnete kann innerhalb der gemäß Artikel 8 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Frist in den Sitzungen des Nationalrates einen selbständigen Antrag auf Erhebung einer Klage gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip einbringen.
(2) Der Antrag muss mit der Formel versehen sein: „Der Nationalrat wolle beschließen“ und hat den Wortlaut des vom Nationalrat zu fassenden Beschlusses der Klageschrift zu enthalten. Sie hat den Voraussetzungen der geltenden Satzung und der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Union zu entsprechen. Der Antrag hat Angaben betreffend die Fristwahrung zu enthalten. Der Rechtsakt, dessen Nichtigerklärung beantragt wird, ist beizulegen. Der Antrag ist dem Präsidenten schriftlich, mit der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers oder der Antragsteller versehen, zu übergeben. Die Eigenschaft als Antragsteller muss aus dem Antrag deutlich ersichtlich sein.
(3) Die Bestimmungen des § 26 Abs. 4 bis 6 sowie 11 sind sinngemäß anzuwenden.
(4) Anträge auf Erhebung einer Klage gemäß Abs. 1 weist der Präsident dem Hauptausschuss sofort nach dem Einlangen zu. Der Hauptausschuss hat solche Anträge unverzüglich in Verhandlung zu nehmen.
(5) Der Beschluss über die Erhebung einer Klage gemäß Abs. 1 ist unverzüglich an das Bundeskanzleramt zu übermitteln und an den Präsidenten des Bundesrates weiterzuleiten.
Rückverweise
GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 26a
(1) Bei der Verteilung der Geschäfte sind gesetzlich vorgesehene Einschränkungen der Auslastung, wie insbesondere nach § 23 Abs. 5a in Verbindung mit § 15c des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, nach §§ 76a und 76b des Richterdienstgesetzes, nach § 79 des Richterdienstgesetzes in Verbindung m…
§ 47
…Richter zu enthalten, wobei für jeden Richter zumindest drei Vertreter und die Reihenfolge, in der die Vertreter einzutreten haben, zu bestimmen sind. (2) § 26a, § 27 Abs. 2 bis 4, § 27a, § 28a, § 34 Abs. 1, § 36 und §…
§ 34
…jeweils nach Anhörung des Personalsenates vom 15. November bis einschließlich 10. Dezember im Präsidium des Gerichtshofes zur Einsicht aufzulegen (Einsichtsfrist). (2) § 26a, § 27 Abs. 2 bis 6, § 27a, § 28 Abs. 1 und § 28a sind anzuwenden, § …
GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 26a
(1) Jeder Abgeordnete kann innerhalb der gemäß Artikel 8 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Frist in den Sitzungen des Nationalrates einen selbständigen Antrag auf Erhebung einer Klage gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Eur…
§ 29 § 29
…Entwurf eines Gesetzgebungsakts im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23g B-VG; e) Vorberatung eines Antrags auf Erhebung einer Klage gemäß § 26a; f) Vorberatung über einen Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG; g) Herstellung des Einvernehmens mit der Bundesregierung oder einem Bundesminister…
§ 21 § 21
…Abs. 5a und von dessen Ständigem Unterausschuss gemäß § 31e Abs. 1; Anträge von Abgeordneten auf Erhebung einer Klage gemäß § 26a beim Gerichtshof der Europäischen Union; Anträge von Abgeordneten auf Ablehnung einer Initiative oder eines Vorschlags gemäß Art. 23i Abs. 2 B-VG gemäß…