(1) Jedem Abgeordneten wird nach seiner Wahl oder nach seiner Berufung als Ersatzmann von der Bundeswahlbehörde ein Wahlschein ausgestellt, der in der Parlamentsdirektion zu hinterlegen ist.
(2) Die Parlamentsdirektion stellt jedem Abgeordneten, für den der Wahlschein hinterlegt ist, eine amtliche Legitimation mit seinem Lichtbild aus.
§ 15a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 15a Sicherheit in Amtsgebäuden
…die zur Nutzung durch das Bundesministerium für Inneres und die diesem organisatorisch nachgeordneten Dienststellen gewidmet sind, dürfen mit einer Waffe ( § 1 Abs. 1 Gerichtsorganisationsgesetz – GOG , RGBl. Nr. 217/1896) nicht betreten werden. Wer eine Waffe mit sich führt, hat sie beim Betreten zur Verwahrung zu übergeben und ist nachweislich…
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…Ausschlag. Diese Regelungen gelten auch, wenn die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten oder der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten nicht besetzt ist. (7) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, sind sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025…
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
…sie eine Waffe bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Die Durchführung von Sicherheitskontrollen kann vertraglich auf hiefür geeignete Unternehmer übertragen werden (Sicherheitsunternehmer). (3) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025, finden sinngemäß Anwendung. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. …
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