§ 16 § 16
§ 16 § 16 — GOG
§ 16 § 16 — GOG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 410/1975
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 1975
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12008319
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Schriftführer haben den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Obliegenheiten, insbesondere bei Verlesungen im Nationalrat und bei der Ermittlung der Ergebnisse der Abstimmungen (Stimmenzählungen), zu unterstützen.
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