GOG
Gliederung
Erster Abschnitt.
Erster Unterabschnitt Sicherheit in Gerichtsgebäuden und bei auswärtigen Gerichtshandlungen
§ 12 Widerruf der Betrauung eines Sicherheitsunternehmers
Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den mit dem Sicherheitsunternehmer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn der Sicherheitsunternehmer eine Vertragsbedingung nach § 10 nicht erfüllt oder ein von ihm mit der Durchführung der Sicherheitskontrolle Beauftragter seine Befugnisse überschreitet oder seine Pflichten verletzt (§ 11 Abs. 1).
§ 12 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 12 Widerruf der Betrauung eines Sicherheitsunternehmers
…§ 12. Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den mit dem Sicherheitsunternehmer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn der…
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
Sicherheit in Amtsgebäuden (1) Gebäude und Räumlichkeiten, die zur Nutzung durch die Agrarbezirksbehörde bestimmt sind, dürfen mit einer Waffe nicht betreten werden. (2) Personen, die ein Gebäude oder eine Räumlichkeit gemäß Abs. 1 betreten oder sich darin aufhalten, haben sich auf Aufforderung ei…
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
Präsidentin/Präsident (1) Die Präsidentin/Der Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht, übt die Dienstaufsicht über die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten, die weiteren Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter und das sonstige Personal aus und führt die Justizverwaltungsgeschäft…
Rückverweise