In einem gerichtlichen Verfahren wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes hat sich das Gericht mit einem Gutachten oder einem Prüfungsergebnis der Gleichbehandlungskommission im Einzelfall zu befassen und ein davon abweichendes Urteil zu begründen.
§ 64 GlBG · GlBG · Gleichbehandlungsgesetz
§ 64 Vollziehung
…hinsichtlich der §§ 14, 28 und 40 der/die jeweils für die Förderungen zuständige Bundesminister/in, 2. hinsichtlich der §§ 61 und 62 der/die Bundesminister/in für Justiz, 2a. hinsichtlich des § 62a der/die Bundeskanzler/in, 3. im Übrigen der/die Bundesminister/in…