Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Chemischen Laboratorien (§ 94 Z 10) bedarf es für
1. die Herstellung von Chemikalien und Reagenzien, insoweit diese Tätigkeit nicht unter § 116 fällt,
2. die Durchführung chemischer Analysen, chemischer Untersuchungen, die Überwachung und Messung sowie die Interpretation der Ergebnisse auf einschlägigen Fachgebieten gemäß der nachgewiesenen Ausbildung.
Rückverweise
Giftverordnung 2000
§ 10 Register
…220 und 223 der Gewerbeordnung 1973 erteilten Konzessionen – soweit diese die Herstellung oder den Handel mit Giften betreffen, 3. die gemäß § 103 GewO 1994, erteilten Bewilligungen für chemische Laboratorien und 4. die zur Ausübung des Gewerbes der Schädlingsbekämpfung (§ 128 GewO 1994) befugten Gewerbetreibenden ein Register zu…
ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 41 Abgabe und Erwerb von Giften
…Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, 3. Ärzte, Tierärzte oder Dentisten, soweit sie diese Gifte in Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, 4. Chemische Laboratorien gemäß § 103 GewO 1994, sofern sie diese Gifte in Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, 5. zur Ausübung des Handwerks der Schädlingsbekämpfung (§ 128 GewO 1994) befugte Gewerbetreibende, soweit…