GehG
Gliederung
ABSCHNITT VI Schul- und Fachinspektoren
§ 69 Abschnitt VIa
Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.
§ 69 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
…Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation § 69. Für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation sind die §§ 65 und 67 anzuwenden.…
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