Bei der Ermittlung der Höhe von Dienstzulagen, für deren Bemessung die Differenz zwischen dem Gehalt der Verwendungsgruppe L 2a 2 zum Gehalt maßgebend ist, das im Falle der Überstellung in die Verwendungsgruppe L 1 gebühren würde, beträgt der beim Besoldungsdienstalter in Abzug zu bringende Vorbildungsausgleich abweichend von § 12a
1.zwei Jahre, wenn die Beamtin oder der Beamte das Erfordernis der abgeschlossenen Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979 erfüllt, und
2. vier Jahre in allen anderen Fällen.
§ 59e GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 59e Differenzzulagen
…§ 59e. Bei der Ermittlung der Höhe von Dienstzulagen, für deren Bemessung die Differenz zwischen dem Gehalt der Verwendungsgruppe L 2a 2 zum Gehalt maßgebend…
§ 54c Dienstzulagen
…Gehalt und dem Gehalt der Verwendungsgruppe PH 2 in der Gehaltsstufe, die sich im Falle einer Überstellung in diese Verwendungsgruppe ergeben würde. § 59e ist für die Bemessung der Differenzzulagen sinngemäß anzuwenden. (5) Während der Dauer einer Dienstzuteilung gemäß § 200c Abs. 2 BDG 1979 ruht…
§ 48o VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48o Monatsentgelt und Dienstzulagen
…Monatsentgelt und dem Entgelt der Entlohnungsgruppe ph 2 in der Entlohnungsstufe, die sich im Falle einer Überstellung in diese Entlohnungsgruppe ergeben würde. § 59e GehG ist für die Bemessung der Differenzzulagen sinngemäß anzuwenden. (7) Während der Dauer einer Dienstzuteilung gemäß § 48f Abs. 2 ruht der Anspruch auf…
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