§ 50 Dienstalterszulage — GehG
(1) Der Universitätsassistentin oder dem Universitätsassistenten gebührt eine Dienstalterszulage im Ausmaß des in der Tabelle gemäß § 56 für die Verwendungsgruppe L 1 angeführten Betrages.
(2) Der Universitätsprofessorin oder dem Universitätsprofessor (§ 154 lit. a BDG 1979), die oder der in ihrer oder seiner Verwendungsgruppe im Dienststand vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage. Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden.
(3) Der Universitätsdozentin oder dem Universitätsdozenten gebührt nach zwei Jahren, die sie oder er in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt:
| Euro | |
| kleine Daz | 135,8 |
| große Daz | 539,9 |
(4) Die Dienstalterszulage des Universitätsprofessors beträgt 1 028,1 €.
Art. 3 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
Art. 3 (Anm.: aus BGBl. Nr. 677/1978, zu den §§ 50 und 50a, BGBl. Nr. 54/1956)
…Artikel III Für das Erreichen der Dienstalterszulage gemäß § 50 des Gehaltsgesetzes 1956 und für die Berechnung des vierjährigen Zeitraumes gemäß § 50a Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 sind Personalzulagen, die Universitäts(Hochschul)professoren auf…
Art. 14 (Anm.: aus BGBl. Nr. 548/1988, zu den §§ 48 und 50, BGBl. Nr. 54/1956)
…von zwei Jahren für das Erreichen der Gehaltsstufe 15 und 2. in dem zwei Jahre übersteigenden Ausmaß für das Erreichen der Dienstalterszulage nach § 50 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 anzurechnen.…
§ 50a Besondere Dienstalterszulage
…der eine fünfzehnjährige Dienstzeit in dieser Verwendungsgruppe im Dienststand an österreichischen Universitäten aufweist und vier Jahre im Dienststand im Bezug der Dienstalterszulage gemäß § 50 Abs. 4 gestanden ist, gebührt ab dem Zusammentreffen beider Voraussetzungen eine ruhegenußfähige besondere Dienstalterszulage in der Höhe der Dienstalterszulage gemäß § 50 Abs…
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