GehG
Gliederung
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen
§ 19b Gefahrenzulage
Rückverweise
(1) Dem Beamten, der Dienste verrichtet, die mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden sind, gebührt eine Gefahrenzulage.
(2) Bei der Bemessung der Gefahrenzulage ist auf die Art und das Ausmaß der Gefahr angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Bemessung der Gefahrenzulage und ihre Pauschalierung bedürfen der Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
§ 19b GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 19b Gefahrenzulage
…§ 19b. (1) Dem Beamten, der Dienste verrichtet, die mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden sind, gebührt eine Gefahrenzulage. (2) Bei der Bemessung der Gefahrenzulage…
§ 113g Maßnahmen im Bereich der Zollwache
…83 , auf die der Beamte vor der Überstellung unmittelbar Anspruch gehabt hat, und 2. der Summe der Nebengebühren gemäß den §§ 18, 19a, 19b und Art. XII der 47. GehG-Novelle, Vergütungen und Abgeltungen, die dem Beamten nach der Überstellung auf dem neuen Arbeitsplatz gebühren, solange die in Z 1 angeführte Summe die in…
§ 15 Nebengebühren
… 17b ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 18 ), 7. die Belohnung ( § 19 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 19a ), 9. die Gefahrenzulage ( § 19b ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 20 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 20a ), (Anm.: Z 12 und 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. …
§ 40a Exekutivdienstliche Tätigkeiten
…des amtsärztlichen Dienstes bei den Landespolizeidirektionen, (Anm.: Z 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 64/2016) an Stelle der im § 19b vorgesehenen Nebengebühr eine monatliche Vergütung. (4) Die Vergütung beträgt 1. für die unter Abs. 3 Z 1 angeführten Beamten 10,95% 2. für die…
§ 59 PG 1965 · PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 59 Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten
…Bereitschaftsentschädigungen nach § 17b GehG, 6. Mehrleistungszulagen nach § 18 GehG, 7. Erschwerniszulagen nach § 19a GehG, 8. Gefahrenzulagen nach § 19b GehG, 9. 75% der Einsatzzulage nach dem Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, 10. Vergütungen nach den §§ 12f Abs. 2, 40b, 40c…
§ 76 LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 76 § 76
…f) Mehrleistungszulagen nach § 18 des Gehaltsgesetzes 1956 , g) Erschwerniszulagen nach § 19a des Gehaltsgesetzes 1956 , h) Gefahrenzulagen nach § 19b des Gehaltsgesetzes 1956 , i) allgemeine Gefahren- und Erschwerniszulagen nach § 16 Abs. 3 . (2) Von den Nebengebühren, die für Zeiträume bezogen werden, in denen a) die…
§ 63e VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 63e Erschwernis- und Gefahrenzulage
…und Krankenpflege verbundenen besonderen Erschwernisse und Gefahren erhalten die der Verwendungsgruppen gk3 und gk4 zugeordneten Bediensteten anstelle der in den §§ 19a und 19b GehG vorgesehenen Nebengebühren eine Erschwernis- und Gefahrenzulage von monatlich 175,0 Euro.…
§ 47 LBedG · LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 47 § 47
…1) Für die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dass a) die §§ 16a, 18, 19a und 19b des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte übernommenen Fassung nicht anzuwenden sind, b) eine Aufwandsentschädigung nur insoweit gebührt, als dieser besondere Umstand nicht bereits in der Modellstelle berücksichtigt…