Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.
Rückverweise
GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 116d Übergangsbestimmungen zum Budgetbegleitgesetz 2009
…1) Die für die Besorgung von zusätzlichen Tätigkeiten im Rahmen der Schulpartnerschaft an Schulen gemäß § 19 GehG (in Verbindung mit § 22 VBG) zuerkannte Belohnung entfällt mit Ablauf des 31. August 2009. (2) Die unter der Bezeichnung Bildungszulage gemäß §…
§ 54e Leistungsprämien
…einzelnen Pädagogischen Hochschulen entsprechend ihren Personalständen an Hochschullehrpersonen aufzuteilen und den Rektorinnen und Rektoren zur Vergabe von Leistungsprämien zur Verfügung zu stellen. (4) § 19 ist auf Hochschullehrpersonen nicht anzuwenden.…
§ 15 Nebengebühren
… 17), 4. die Journaldienstzulage (§ 17a), 5. die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b), 6. die Mehrleistungszulage (§ 18), 7. die Belohnung (§ 19), 8. die Erschwerniszulage (§ 19a), 9. die Gefahrenzulage (§ 19b), 10. die Aufwandsentschädigung (§ 20), 11. die Fehlgeldentschädigung (§ 20a), (Anm…
§ 12c Entfall der Bezüge
…das Ende des Karenzurlaubs folgende Arbeitstag. (4) Die Dienstbezüge eines Beamten, der gemäß § 17 Abs. 3 oder 4 letzter Satz, § 19 oder § 78b BDG 1979 außer Dienst oder gemäß § 78d Abs. 1 Z 3 BDG 1979 gänzlich dienstfrei…
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 48q Leistungsprämien
…einzelnen Pädagogischen Hochschulen entsprechend ihren Personalständen an Vertragshochschullehrpersonen aufzuteilen und den Rektorinnen und Rektoren zur Vergabe von Leistungsprämien zur Verfügung zu stellen. (4) § 19 GehG ist auf Vertragshochschullehrpersonen nicht anzuwenden.…