§ 83 ist auf die Vergütung für Wachebeamte anzuwenden.
GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 145 Vergütung für Wachebeamte
…Vergütung für Wachebeamte § 145. § 83 ist auf die Vergütung für Wachebeamte anzuwenden.…
Rückverweise