GehG
Gliederung
(1) Eine ruhegenußfähige Dienstzulage von 89,5 € gebührt
1.dem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 2, der eine in der Anlage 1 Z 56.3 zum BDG 1979 angeführte Grundausbildung erfolgreich absolviert hat und dauernd mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Arbeitsplatzes der Funktionsgruppe 2 der Verwendungsgruppe E 2a oder eines höher bewerteten Arbeitsplatzes betraut ist, für die Dauer einer solchen Verwendung und
2. dem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 1.
(Anm.: Abs. 2 und 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1999)
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 138/1997)
§ 142 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 142 Dienstzulage
…§ 142. (1) Eine ruhegenußfähige Dienstzulage von 89,5 € gebührt 1. dem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 2, der eine in der Anlage 1 Z …
§ 143 Wachdienstzulage
…befähigt ist und als solcher im Rahmen des Exekutivdienstes regelmäßig zu Einsatzflügen herangezogen wird, erhöht sich die Wachdienstzulage um das 6,3fache des im § 142 Abs. 1 genannten Betrages. (3) Von der Wachdienstzulage und dem der Wachdienstzulage entsprechenden Teil der Sonderzahlung ist der Pensionsbeitrag zu entrichten.…
§ 81 Wachdienstzulage
…befähigt ist und als solcher im Rahmen des Exekutivdienstes regelmäßig zu Einsatzflügen herangezogen wird, erhöht sich die Wachdienstzulage um das 6,3fache des im § 142 Abs. 1 genannten Betrages. (4) Von der Wachdienstzulage und dem der Wachdienstzulage entsprechenden Teil der Sonderzahlung ist der Pensionsbeitrag zu entrichten.…
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