§ 141 Besondere Dienstzulage
In Kraft seit 01. Juli 2026
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GehG
Gliederung
Den Wachebeamten gebührt eine ruhegenußfähige besondere Dienstzulage. Sie beträgt in der Verwendungsgruppe W 2 160,5 € und in der Verwendungsgruppe W 1 189,1 €.
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