Unter Schriften im Sinne des § 1 sind die in den Tarifbestimmungen (§ 14) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sowie sonstigen Anträge und Erledigungen zu verstehen.
GebG · Gebührengesetz 1957
§ 10
…II. Abschnitt. Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen. § 10. Unter Schriften im Sinne des § 1 sind die in den Tarifbestimmungen (§ 14) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse…
…und persönliche Unbilligkeit vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.9.2025 wurde die Beschwerde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen. Begründend findet sich ausgeführt, dass gemäß § 10 GebG die in den Tarifbestimmungen nach § 14 GebG angeführten Eingaben und Beilagen, amtliche Ausfertigungen, Protokolle, Rechnungen und Zeugnisse, als Schriften gemäß § 1 Abs 1…
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