5R5/18a—OLG Innsbruck Entscheidung
18. April 2018
…Erledigung zugänglich und damit jedenfalls nicht zurückzuweisen.
II. Zur inhaltlichen Entscheidung : 1. Vorausgeschickt sei, dass sich auch in Außerstreitsachen die Frage der Sachverständigengebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG, BGBl 1975/136 idgF) zu richten hat ( Höllwerth in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG, § 31 Rz 86). 2. Übernahme von Abbildungen und Informationen…