Dem Zeugen gebührt die Vergütung des Fahrpreises für einen Schlafwagen oder für eine Schiffskabine nur dann, wenn er, um möglichst wenig Zeit zu verlieren, die Reise zur Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) antreten oder nach Mitternacht beenden muss.
§ 11 GebAG · GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
§ 11 Schlafwagen und Kabine
…§ 11. Dem Zeugen gebührt die Vergütung des Fahrpreises für einen Schlafwagen oder für eine Schiffskabine nur dann, wenn er, um möglichst wenig Zeit zu verlieren, die…
Art. 16 Artikel 16
…2009 in Kraft. (Anm.: Abs. 2 bis 5 betreffen andere Rechtsvorschriften) (6) Art. 7 Z 1 bis 3 ( §§ 10, 11 und § 27 Abs. 3 GebAG ) ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2009 beendet worden ist. (7) Art. 7 Z 4…
§ 27 Reisekosten
… 9 , soweit es sich nicht um ein eigenes Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad handelt. (3) Das gleiche gilt für die §§ 10 und 11 , doch entfällt die in § 10 Z 3 vorgesehene Bestätigung.…
§ 30 Kosten für die Beziehung von Hilfskräften
§ 30. Dem Sachverständigen sind die Kosten für Hilfskräfte so weit zu ersetzen, als deren Beiziehung nach Art und Umfang seiner Tätigkeit unumgänglich notwendig ist. Zu diesen Kosten zählen 1. die Kosten, die der Sachverständige für die Arbeitsleistung der Hilfskräfte aufwenden muß, soweit sie das …
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